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Glossar

Akkordarbeit

Bei Akkordarbeit richtet sich die Bezahlung, der sogenannte Akkordlohn, nach der geleisteten Arbeitsmenge. Es gibt zwei Arten des Akkordlohns: Beim Zeitakkord, der häufiger vorkommt, setzt sich der Lohn aus einem Grundlohn für die geleistete Arbeitszeit und dem Akkordzuschlag für die in dieser Zeit geleistete Arbeitsmenge, beispielsweise der Anzahl gefertigter Gegenstände, zusammen. Beim Geldakkord entfällt die Grundbezahlung für die geleistete Arbeitszeit und es wird einzig die geleistete Arbeitsmenge entlohnt.

Da sich die Entlohnung an der geleisteten Arbeit errechnet, müssen für die Akkordarbeit bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Vor allem muss die Tätigkeit akkordfähig sein. Das heißt, dass die Arbeitsmenge durch den Akkordarbeiter beeinflussbar sein muss und die Arbeitsläufe gleichmäßig und wiederkehrend sein müssen. Außerdem muss die Tätigkeit akkordreif sein, es dürfen also keine größeren Störungen im Arbeitsfluss entstehen, die die Arbeitsmenge negativ beeinflussen könnten.

Akkordarbeit soll einen Anreiz zur persönlichen Leistungssteigerung sein. Wegen der starken Beanspruchung sind beispielsweise Schwangere und Jugendliche von der Akkordarbeit ausgeschlossen.

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