Kontakt
Schicken Sie uns eine E-Mail an:
Briefe erhalten wir auch gerne:
Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. Godesberger Allee 149 D-53175 Bonn

Glossar

ALG I und ALG II

Arbeitslosengeld (ALG) I und ALG II sind Lohnersatzleistungen, die arbeitsfähigen, aber nicht erwerbstätigen Menschen ausgezahlt werden. Anders als ALG I orientiert sich ALG II nicht am Bruttoeinkommen des Beschäftigten, sondern wird nach dem im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgelegten Satz ausgezahlt. Außerdem ist ALG I eine Versicherungsleistung, während ALG II aus Steuermitteln finanziert wird. Der Auszahlungszeitraum von ALG I liegt zwischen 12 und 24 Monaten, je nach Alter des Empfängers oder der Empfängerin und nach Länge der vorherigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. ALG II wird bis zur Rente oder bis zur Aufnahme einer neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgezahlt.

Diese Regelungen sind Teil eines Maßnahmenkatalogs, der 2002 von einer Kommission unter dem Vorsitz von Peter Hartz ausgearbeitet wurde. Das umstrittene Reformpaket wurde während der Kanzlerschaft Gerhard Schröders in den Jahren 2003 bis 2005 verabschiedet mit dem Ziel, die Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen. Die bekannteste Maßnahme dieses Pakets ist die Fusion von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu ALG II, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt. Mit dem Begriff Hartz IV wird häufig soziale Ungerechtigkeit oder die Verarmung von nicht Erwerbstätigen assoziiert. (Nicht erwerbsfähige Menschen erhalten weiterhin Sozialhilfe nach SGB XII.) Weitere Maßnahmen waren u.a. die Umwandlung des Arbeitsamtes zur Bundesagentur für Arbeit und die Einrichtung von Jobcentern.

Begriffe A-Z