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Glossar

Angestellte

Der Begriff des Angestellten in Abgrenzung zu dem des Arbeiters entstand in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und ist eng mit der Begriffsgeschichte des Beamtentums verbunden. Grundsätzlich leitet sich das Wort „Angestellter“ von „anstellen“ ab und meint Personen, die mit einer dauerhaften, immer wiederkehrenden Aufgabe in einer Verwaltung oder einem Unternehmen betraut ist, für die sie im Gegensatz zu Arbeiter_innen ein festes Gehalt in gleicher Höhe erhält. Die Anstellung bot verhältnismäßig hohe Aufstiegschancen und war durch wenig körperliche Arbeit geprägt. Angestellte zählten jedoch nicht per se zu den besser gestellten Schichten, sondern befanden sich mitunter in schwierigen sozioökonomischen Verhältnissen. Dennoch bildete sich im Verlauf des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts ein spezieller Habitus heraus, mit dem sich die Gruppe der Angestellten von den Arbeiter_innen abzugrenzen versuchte. Der Begriff der Kragenlinie, der im Englischen den noch heute geläufigen Unterschied von „Blue Collar“ und „White Collar“ beschreibt, ist dabei konstitutiv. Den Angestellten und ihren Berufsverbänden gelang es 1911, ein eigenes Sozialversicherungsrecht und eine eigene Arbeitsversicherung durchzusetzen. Auch die Tarifverträge trennten bis in die späten 1980er Jahre zwischen Angestellten und Arbeiter_innen und boten ersteren zum Teil deutlich bessere Bedingungen. Heute ist die Trennung von Arbeiter_innen und Angestellten im Tarif- wie im Sozialrecht weitgehend aufgehoben. Eine Vorreiterrolle bei der Überwindung dieser Gegensätze übernahm die IG Chemie-Papier-Keramik.

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