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Glossar

Arbeitgeber

Als Arbeitgeber_innen werden natürliche oder juristische Personen bezeichnet, die weisungsgebundene Personen, also Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, beschäftigen. Das Verhältnis von Arbeitgeber_innen zu Arbeitnehmer_innen wird unter anderem durch Arbeitsverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geregelt.

In tariflichen Auseinandersetzungen sind die Arbeitgeberverbände die Verhandlungspartner und Kontrahenten von Gewerkschaften.

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