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Glossar

Arbeitgeberverband

Die Organisationsformen der Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland unterteilen sich aufgrund historisch gewachsener Strukturen in drei Hauptakteure. Die Arbeitgeberverbände, die im Dachverband der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zusammengeschlossen sind, übernehmen die tarifliche und arbeitsrechtliche Gestaltungsrolle als Kontrahent oder Sozialpartner der Gewerkschaften, während die im Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) vereinigten Wirtschaftsverbände die Anliegen ihrer Mitglieder als Produzenten am Gütermarkt vertreten. Als dritter Akteur treten die Industrie- und Handelskammern auf, deren Mitgliedschaft für jedes Unternehmen verpflichtend ist und die in erster Linie, unter anderem in Kooperation mit den Gewerkschaften, die Standards für die berufliche Bildung festlegen. Die Arbeitgeberlandschaft unterlag in den vergangenen 20 Jahren einem beschleunigten Wandel. Gerade die Verbandsflucht zahlreicher Unternehmen und das Aufkommen so genannter OT-Verbände (ohne Tarifbindung), also Verbände, die keine Tarifverträge abschließen, führte zu einem Druck auf das deutsche System des Flächentarifvertrags. Dieses System erfasst zunehmend weniger Arbeitnehmer_innen in Deutschland. OT-Verbände existieren zumeist neben einem bereits bestehenden Verband und beschränken sich auf eine reine Servicedienststelle für ihre Mitglieder.

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