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Glossar

Arbeitsdirektor

Der Arbeitsdirektor ist das nach dem Montanmitbestimmungsgesetz vorgeschriebene Vorstandsmitglied in Betrieben des Bergbaus und der Eisen- und Stahlindustrie, das speziell für das Personal- und Sozialwesen zuständig ist. Er ist vom Vertrauen der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat abhängig, seine Bestellung bedarf ihrer Zustimmung. Das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer von 1976 sieht ebenfalls einen Arbeitsdirektor im Vorstand von als Kapitalgesellschaften geführten Unternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeiter_innen vor, jedoch wird das Mitglied hier auf dieselbe Art bestellt wie auch die übrigen Mitglieder des Vorstands. Zudem lässt das Mitbestimmungsgesetz den Zuständigkeitsbereich des Arbeitsdirektors weitgehend offen.

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