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Glossar

Arbeitslosigkeit

Unter volkswirtschaftlichen Aspekten besteht Arbeitslosigkeit, wenn das Angebot an Arbeitskräften die Nachfrage nach Arbeitskräften übersteigt. Von einer Vollbeschäftigung als Gegenteil von Arbeitslosigkeit wird ausgegangen, wenn die Arbeitslosenquote bei 2 Prozent oder weniger liegt.

Personen gelten als arbeitslos, wenn sie ihre Existenz nicht mit einer bezahlten Beschäftigung sichern können. Um Anrecht auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu erhalten, müssen arbeitslose Personen arbeitsfähig, arbeitswillig und bei der Arbeitsagentur gemeldet sein. Nach diesen Kriterien wird auch die Arbeitslosenquote ermittelt.

Der Kampf gegen Arbeitslosigkeit gehört traditionell zu den wichtigsten Betätigungsfeldern der Gewerkschaften. „Die Gewerkschaften werden“, so heißt es im Grundsatzprogramm des DGB von 1996, „all ihre Kräfte darauf konzentrieren, eine Politik durchzusetzen, die Massenarbeitslosigkeit abbaut.“

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