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Glossar

Arbeitsverhältnis

Unter einem Arbeitsverhältnis wird das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber_innen verstanden, das in der Regel durch einen Arbeitsvertrag fixiert ist. Geregelt werden unter anderem der Beginn des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsort, die zu leistende Tätigkeit, die Höhe des Entgelts und die Arbeitszeit.

Als Normalarbeitsverhältnis gelten Arbeitsverhältnisse, die unbefristet, in Vollbeschäftigung, existenzsichernd sowie in die sozialen Sicherungssysteme integriert sind und die Möglichkeit zur kollektiven Interessenvertretung bieten. In Abgrenzung zum Normalarbeitsverhältnis werden Arbeitsverhältnisse als atypisch oder prekär bezeichnet. Atypische Arbeitsverhältnisse wie Leiharbeit, Minijobs oder befristete Stellen werden von den Gewerkschaften als Beitrag zur Deregulierung des Arbeitsmarktes nachdrücklich kritisiert.

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