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Glossar

Berufsbildungsgesetz

Das 1969 erlassene Berufsbildungsgesetz regelt die berufliche Bildung in Deutschland mit dem Ziel, Grundlagen und allgemein anerkannte Standards für Ausbildungsberufe zu setzen. Es umfasst die (duale) Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung.

Bereits 1919 forderten Gewerkschaften in Deutschland die Einführung eines Gesetzes zur Lehrlingsausbildung. Nach dem Zweiten Weltkrieg erhoben die Gewerkschaften in der Bundesrepublik erneut die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung der Berufsausbildung. 1959 legte der Deutsche Gewerkschaftsbund dem Bundestag einen Entwurf für ein Berufsbildungsgesetz vor. Die Gewerkschaften kritisierten vor allem die Arbeitsbedingungen der Auszubildenden und die unzureichende Qualifikationsvermittlung während der Ausbildung. Diese müsse von der Wirtschaft unabhängig geregelt und jedem Staatsbürger offen stehen.

1962 beschloss der Bundestag auf Antrag der SPD, die Bundesregierung aufzufordern, dem Parlament einen Entwurf für ein Berufsbildungsgesetz vorzulegen. Erst die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD kam dieser Aufforderung nach. Die Gesetzesvorlage wurde am 10. Juli 1969 vom Bundestag angenommen. Am 14. August trat das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Kraft. Interessensvertreter von Industrie und Handwerk empfanden das Gesetz als unzulässige Einmischung des Staats in die Wirtschaft. Vor allem Handwerksorganisationen kritisierten das Gesetz und hielten die Novellierung der Handwerksordnung von 1965 für ausreichend.

Im Zuge des BBiG wurden 1969 ebenfalls das Gesetz über die individuelle Förderung der Ausbildung und das Ausbildungsförderungsgesetz beschlossen.

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