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Glossar

Beschäftigungsgesellschaft

Beschäftigungsgesellschaften beziehungsweise Transfergesellschaften sind ein Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik, das helfen soll, bei Insolvenzen oder drohenden Massenentlassungen betriebsbedingte Kündigungen und Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Dazu werden die Arbeitnehmer_innen übergangsweise bei einer Gesellschaft angestellt, die bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz hilft sowie Qualifizierungs- und Umschulungsmöglichkeiten anbietet. Entsprechend sind diese Gesellschaften Vermittlungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften genannt worden, wobei jeder Begriff eine leicht unterschiedliche Ausrichtung bezeichnet. Mittlerweile hat sich der Begriff Transfergesellschaft durchgesetzt.

Entsprechende Gesellschaften werden in Abstimmung von Arbeitgeber und Betriebsrat mittels Aushandlung eines (Transfer-) Sozialplans gegründet. Wer das Angebot der Beschäftigungsgesellschaft in Anspruch nimmt, wird während seiner Anstellung bei der Beschäftigungsgesellschaft reduziert bezahlt und gilt nicht als arbeitslos. Der reduzierte Lohn wird von der Arbeitsagentur finanziert, eine jeweils ausgehandelte Aufstockung des Lohns sowie Versicherungsbeiträge und Qualifizierungsmaßnahmen werden in der Regel vom Arbeitgeber finanziert. Die ersten Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften wurden in der Bundesrepublik in den 1980er Jahren entwickelt.

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