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Glossar

Betriebsgewerkschaftsleitung

Durch den Anspruch des FDGB, alleiniger Vertreter der Arbeitnehmer_inneninteressen zu sein, bildeten die Betrieblichen Grundorganisationen (BGO) mit der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) an der Spitze die einzige Personalvertretung in den Betrieben der DDR. 

1948 wurde auf der Bitterfelder Konferenz die Umwandlung der Gewerkschaften im marxistisch-leninistischen Sinne beschlossen. Damit verloren die Betriebsräte ihre Funktion und wurden durch die BGO ersetzt. Die BGO und ihre Unterorganisationen unterlagen der zentralen Lenkung durch die Partei gemäß der Staatsideologie. Die Wahl der BGL erfolgte unter Leitung der zuständigen Betriebsparteiorganisation. Freie Interessensvertretungen der Arbeitgeber existierten fortan nicht mehr. Diese Beschlüsse riefen bei ihrer Einführung Kritik bei ehemaligen sozialdemokratischen und freien Gewerkschaftern hervor.

Laut Gesetz war die BGL als Vertreter der Arbeitnehmerschaft an der Ausarbeitung von Planvorgaben zu beteiligen. In der Realität lagen ihre Hauptaufgaben in der Verteilung von FDGB-Ferienplätzen, der Erhaltung der sozialistischen Arbeitsdisziplin und der Durchführung von Betriebsfeierlichkeiten.

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