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Glossar

Betriebsrente

Die Betriebsrente oder betriebliche Altersvorsorge ist eine ergänzende Alterssicherung. Sie wird oft als die zweite Säule im Drei-Säulen-System der Altersvorsorge bezeichnet. Während die erste Säule, die gesetzliche Rentenversicherung, Teil des Sozialversicherungssystems ist und die dritte Säule privat finanziert ist, wird die Betriebsrente über den Arbeitgeber abgewickelt. Sie ist dafür gedacht, den im Berufsleben erarbeiteten Lebensstandard auch in der Rente zu wahren.

Arbeitnehmer_innen haben dabei einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, also einen Teil seines Gehalts oder Lohns in einen Beitrag zur Altersversorgung umzuwandeln, was staatlich gefördert wird. Einige Unternehmen bezuschussen zudem die betriebliche Altersvorsorge oder übernehmen sie sogar ganz. In jedem Fall ist der Arbeitgeber für die Abwicklung des Verfahrens zuständig, wobei er auch dessen Durchführung weitgehend bestimmt.

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