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Glossar

Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung ist ein Instrument der Betriebsverfassung. Sie stellt eine Vereinbarung der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerschaft, vertreten durch den Betriebsrat, dar. Die Betriebsvereinbarung ist das vorherrschende Instrument der betrieblichen Mitbestimmung. In Angelegenheiten die gemäß des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) nicht dem Betriebsrat unterliegen, können die Betriebspartner auch gesonderte Betriebsvereinbarungen eingehen. Die Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden.

Das BetrVG regelt die Gebiete, die durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden können. Üblicherweise sind dies Regelungen zu Urlaub, Arbeitspausen oder Verhaltensvorgaben im Umgang mit Kollegen. Gehälter oder Arbeitsbedingungen, deren Regelungen den Tarifpartnern unterliegen, sind von Betriebsvereinbarungen ausgeschlossen.

Wird eine Betriebsvereinbarung gegen den Willen des Arbeitgebers, unter Einberufung der betrieblichen Einigungsstelle, durchgesetzt, spricht man von Erzwingbaren Betriebsvereinbarungen.

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