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Glossar

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub (oder auch Arbeitnehmerweiterbildung) ist eine Freistellung von Beschäftigten zum Zwecke der Weiterbildung im beruflichen oder politischen Bereich. Je nach Bundesland stehen drei bis fünf Tage Bildungsurlaub zu. In dieser Zeit können sie ein (vom entsprechenden Bundesland für den Bildungsurlaub anerkanntes) Seminar besuchen, wobei der Arbeitnehmer die Kosten für das Seminar zu tragen hat, der Arbeitgeber aber den Lohn fortzahlen muss. Ausgenommen sind Auszubildende sowie Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte, die eigene Regelungen für Weiterbildungen haben.

Die Internationale Arbeitsorganisation verabschiedete 1974 ein Übereinkommen über den bezahlten Bildungsurlaub, das auch von der Bundesrepublik ratifiziert wurde. Eigentlich hätte ein Bundesgesetz den Bildungsurlaub regeln sollen, da dies aber bis heute unterblieb, begannen die meisten Bundesländer eigene Gesetze zum Bildungsurlaub zu schaffen, weshalb die Regeln in jedem Bundesland unterschiedlich sind. Nur Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen haben keine Bildungsurlaubsgesetze, weshalb Beschäftigte dort auch kein Recht auf Bildungsurlaub haben.

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