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Glossar

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Hauptaufgaben der Bundesagentur für Arbeit sind auf Grundlage des Sozialgesetzbuches III u.a. die Arbeits- und Ausbildungsvermittlung, Berufs- und Arbeitgeberberatung, berufliche Förder- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Zahlung von Entgeltersatzleistungen wie etwa Arbeitslosengeld.

Das zentrale Organ der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit ist der Verwaltungsrat, der den Vorstand und die Verwaltung der Bundesagentur für Arbeit berät und deren Arbeit überwacht. Er besteht aus jeweils sieben Vertreter_innen der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Auf lokaler Ebene existieren Verwaltungsausschüsse, die ebenfalls drittelparitätisch besetzt sind.

Bereits in der Weimarer Republik war mit der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 1927 eine selbstverwaltete Vorgängerinstitution gegründet worden. Die 1952 eingerichtete Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung nahm die Tradition der Selbstverwaltung unter Beteiligung der Vertreter_innen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und öffentlichen Körperschaften wieder auf. Von 1969 bis 2003 unter dem Namen Bundesanstalt für Arbeit firmierend, wurde unter der Bundesregierung von Kanzler Gerhard Schröder mit der Verabschiedung der sogenannten Hartz-Gesetze in Bundesagentur für Arbeit umbenannt und in ihrem Aufbau umfassend reformiert.

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