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Glossar

Duales Ausbildungssystem

Die duale Ausbildung ist eine Form der Berufsausbildung, bei der die Ausbildung sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule erfolgt. Der berufspraktische Teil der Ausbildung findet an drei bis vier Tagen wöchentlich im ausbildendenden Betrieb statt. Er wird ergänzt durch fachtheoretischen und allgemeinen Unterricht an der Berufsschule, der an ein bis zwei Tagen in der Woche oder im Blockunterricht gehalten und auf den betrieblichen Teil abgestimmt wird. Das duale Ausbildungssystem wird in der Europäischen Union außer in Deutschland auch in Österreich und Dänemark angewendet.

In Deutschland erfolgt die duale Ausbildung auf Grundlage eines Ausbildungsvertrages zwischen Auszubildendem und Betrieb sowie einer Ausbildungsordnung. Für jeden der derzeit rund 350 Ausbildungsberufe besteht eine verbindliche Ausbildungsordnung, die die staatliche Anerkennung, Inhalte, Ziele, Dauer und Anforderungen der Ausbildung regelt. An der Erarbeitung der Ausbildungsordnungen sind durch die Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften sowohl die Betriebe als auch die Arbeitnehmer beteiligt. Auch die Ausbildungsvergütung wird zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften in der Regel durch Tarifverträge vereinbart.

Trotz der vielgelobten Vorzüge dieses Ausbildungsmodells ergeben sich auch mehrere Probleme: So ist die Anzahl der Ausbildungsstellen immer von der Bereitschaft der Betriebe abhängig, diese zur Verfügung zu stellen. Zudem existieren regional und branchenspezifisch große Unterschiede im Verhältnis von Bewerbern und Ausbildungsstellen. Zudem erfüllt aus Sicht der Arbeitgeber eine wachsende Anzahl Jugendlicher nicht die erwarteten Anforderungen. Reformbeispiele aus Dänemark, aber auch aus Deutschland weisen auf neue Entwicklungen hin, diese Defizite zu überwinden.

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