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Glossar

Kombinatsgewerkschaftsleitung

Meist ein größerer und mehrere kleine Volkseigene Betriebe (VEB) aus der gleichen Branche bildeten in der DDR Kombinate nach sowjetischen Vorbild und dienten der Konzentration und Spezialisierung, bei der auch Betriebe einander zugeordnet wurden, die in den Organisationsbereich verschiedener Gewerkschaften gehörten. Die KGL stellte damit das Pendant zur Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) da.

Praktisch bildeten die Kombinate organisatorische Widersprüche und Probleme, die bis zum Ende des FDGB nicht gelöst wurden: So konnte aufgrund der zum Teil unterschiedlichen Gewerkschaften in den Betrieben im Kombinat der Leitspruch „Ein Betrieb – Eine Gewerkschaft“ nicht auf das Kombinat übertragen werden, da es sich dadurch nicht einheitlich zuordnen ließ. Auch die FDGB-Satzung bezog sich grundsätzlich auf die Betriebsebene als Basis-Einheit und nicht auf Kombinate.

Die FDGB Leitungstätigkeiten auf Kombinatsebene waren zweierlei: Neben einem Kollektiv der BGL-Vorsitzenden des Kombinats kombiniert mit einem Gewerkschaftsaktiv gab es als höchstes Organ die gewerkschaftliche Kombinatsdelegiertenkonferenz.

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