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Glossar

Mindestlohn

Allgemein versteht man unter einem Mindestlohn die z.B. in Tarifverträgen vereinbarte Untergrenze für die Bezahlung von abhängig Beschäftigten in einer Branche oder einer Region. Davon abzugrenzen ist der gesetzliche Mindestlohn als eine von staatlicher Seite festgelegte Grenze, die für alle Arbeitsverhältnisse von abhängig Beschäftigten gilt. Die Höhe des Mindestlohns soll eine Mindestversorgung garantieren. Entsprechend variiert sie von Land zu Land, was an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten, aber auch verschiedenen Auffassungen von Mindestversorgung liegt.

Anders als in vielen EU-Staaten hat es in Deutschland lange keinen flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gegeben. Nach intensiven Debatten unter gewerkschaftlicher Beteiligung wird ab dem 1. Januar 2015 ein Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde eingeführt werden. Die Höhe des Mindestlohns wird von einer Kommission bestimmt, die sich aus sechs stimmberechtigten und zwei wissenschaftlich beratenden Mitgliedern zusammensetzt. Die Mitglieder werden je zur Hälfte auf Vorschlag von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften von der Bundesregierung berufen. Ausnahmen vom Mindestlohn gelten derzeit u.a. für Auszubildende und für Langzeitarbeitslose, außerdem gibt es in einzelnen Branchen Übergangsfristen. Ab 2017 soll der Mindestlohn flächendeckend gelten.

Kritik an einem Mindestlohn kommt von verschiedenen Seiten. Gegner des Mindestlohns wie die Arbeitgeberverbände warnen davor, dass die Arbeitskosten so über das auf dem freien Markt bestimmte Niveau stiegen, was zu Arbeitsplatzabbau führen könne. Die Gewerkschaften hingegen setzten sich nach teilweiser anfänglicher Skepsis für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ein, obgleich dieser im Widerspruch zur Tarifautonomie steht.

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