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Glossar

Mitgliederwerbung

Ohne eine starke Mitgliedschaft und einen hohen Organisationsgrad in den Betrieben sind Gewerkschaften nicht handlungsfähig. Die Mitglieder finanzieren ihre Gewerkschaft über ihre Mitgliedsbeiträge, übernehmen in den Betrieben Aufklärungsarbeit und zeigen bei Veranstaltungen und Demonstrationen Präsenz, als letztes Mittel im Arbeitskampf ziehen sie in den Streik. Aus all den genannten Gründen ist die aktive Mitgliederwerbung eine existentiell wichtige Aufgabe für Gewerkschaften und ihre Mitglieder und Funktionär_innen.

Seit der Neugründung der Gewerkschaften nach 1945 stieg die Zahl der Mitglieder kontinuierlich an. Im Jahr 1990, vor der Wiedervereinigung, waren fast acht Millionen Arbeitnehmer_innen gewerkschaftlich organisiert. In vielen Branchen und Betrieben war es üblich, mit dem ersten Arbeitsvertrag auch den Aufnahmeantrag in die entsprechende Gewerkschaft zu unterschreiben. Mit dem Struktur- und Wertewandel gerieten aber nach der Wiedervereinigung auch die Gewerkschaften in eine Krise und verloren Millionen von Mitgliedern. Etwa seit 2010 ist es den Gewerkschaften gelungen, ihren Mitgliederbestand bei etwas über sechs Millionen zu stabilisieren. Ein großes Mobilisierungspotential liegt weiterhin bei Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und Branchen mit geringem Organisationsgrad.

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