Glossar
Rahmenkollektivvertrag
Ein RKV war das DDR-Pendant zu den bundesdeutschen Tarifverträgen. Im Gegensatz zur BRD, in der Tarifautonomie herrschte, waren die Möglichkeiten zur Verhandlung aufgrund fehlender Tarifautonomie und gesetzlich verankerten Volkswirtschaftsplänen jedoch stark beschränkt. Vielmehr war der RKV ein Mittel der Arbeitsmobilisierung im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs als tatsächlicher Kampf um Tarife.
Der RKV wurde in der Regel zwischen Fachministerien im wirtschaftlichen Bereich, der Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) bzw. Kombinaten auf der einen Seite und Einzelgewerkschaften des FDGB auf der anderen Seite verhandelt und abgeschlossen; zuweilen verhandelte auch der FDBG bzw. die jeweiligen Bezirksvorstände des FDBG mit. Sie beinhalteten nähere Bestimmungen über Arbeitslohn, Arbeitszeit und Urlaub. Die RKV bestimmten den Rahmen der Branche, in dem dann die Betriebskollektivverträge verhandelt wurden.