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Glossar

Sozialplan

Bei betrieblichen Veränderungen wie Betriebsschließungen oder Personalabbau ist in Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmer_innen ein Interessenausgleich zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber vorgesehen, der in einem Sozialplan festgeschrieben wird. Sozialpläne können von den Betriebsräten erzwungen werden, wenn es zu keiner freiwilligen Einigung kommt. Gesetzlich geregelt sind Sozialpläne seit dem Betriebsverfassungsgesetz von 1972. Ziel von Sozialplänen ist der Ausgleich oder die Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen der Arbeitnehmer_innen, die durch geplante Betriebsänderungen entstehen.

Ein Sozialplan kann Abfindungen, Qualifizierungsmaßnahmen und Kostenerstattungen beinhalten. Gerade in Zeiten des Strukturwandels haben sich Sozialpläne zur Sicherung des sozialen Friedens in der Bundesrepublik bewährt.

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