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Glossar

Tarifvertrag

In Tarifverträgen werden laut Tarifvertragsgesetz Rechte und Pflichten von Arbeitgeber_innen und Arbeitnehmer_inne zwischen den Tarifvertragsparteien vertraglich geregelt. Als Tarifvertragsparteien fungieren Arbeitgebervertreter einerseits und Gewerkschaften andererseits.

In Tarifverträgen werden vor allem Löhne und Gehälter, Urlaubsansprüche und Arbeitsbedingungen festgelegt. Die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie, also das Recht der Tarifvertragsparteien, selbstständig zu verhandeln, zählt zu den größten Errungenschaften der Gewerkschaftsbewegung. Die Gewerkschaften können ihren Forderungen bei Tarifverhandlungen mit Streikandrohungen und Streiks Nachdruck verleihen.

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