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Glossar

Vertrauenskörper

Personal- und Betriebsräte vertreten die Interessen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitergebern. Sie sind häufig aber nicht notwendigerweise in einer Gewerkschaft organisiert. Demgegenüber gibt es in vielen Betrieben gesetzlich nicht institutionalisierte Vertrauensleute der Gewerkschaften, welche die Mitglieder in den Betrieben beraten und informieren. Als Vertrauenskörper werden alle Mitglieder einer Gewerkschaft in einem Betrieb bezeichnet, die sich für die Belange ihrer Kolleginnen und Kollegen engagieren, sei es als Personal- und Betriebsräte oder als Vertrauensleute.

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