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Glossar

Wilder Streik

Als wilder Streik wird ein Streik bezeichnet, der nicht von einer Gewerkschaft oder einem anderen als Tarifvertragspartei anerkannten Arbeitnehmerverband ausgerufen und organisiert ist. Wilde Streiks sind in Deutschland rechtswidrig, folglich verstoßen die Streikenden durch ihre Arbeitsniederlegung gegen den individuellen Arbeitsvertrag. Die Arbeitgeberseite hat deshalb Recht auf Abmahnung und Kündigung bei fortgesetzter Streiktätigkeit sowie gegebenenfalls auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche zu stellen und außerordentliche Kündigungen aussprechen. Wilde Streiks werden von Gewerkschaften meist kritisch gesehen, da sie sich ihrer Kontrolle entziehen. Andererseits können Gewerkschaften spontane Streiks nachträglich legitimieren, etwa indem sie die Forderungen der Streikenden in ihre Tarifforderungen integrieren oder auf ein vorzeitiges Auslaufen der Tarifverträge drängen.

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